{"id":159,"date":"2021-05-21T09:12:11","date_gmt":"2021-05-21T09:12:11","guid":{"rendered":"https:\/\/bus-schramm.de\/?page_id=159"},"modified":"2023-02-21T17:12:23","modified_gmt":"2023-02-21T17:12:23","slug":"agb-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bus-schramm.de\/?page_id=159","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"http:\/\/bus-schramm.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/AGB.pdf\" data-type=\"URL\">Download als PDF<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>AGB \u2013 Fahrzeugverleih Schramm<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Reservierung<br><br>Vom Vermieter best\u00e4tigte Reservierungen sind verbindlich. Abbestellungen k\u00f6nnen nur bis zu 8 Wochen vor Mietbeginnkostenfrei erfolgen. Wird nicht rechtzeitig abbestellt, sind 80% des vereinbarten Tarifs zu entrichten, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden. In diesem Fall ist der Mieter nur verpflichtet, die tats\u00e4chlich anfallenden Kosten zu zahlen.<br><br>\u00a7 2 Fahrzeugr\u00fccknahme<br><br>Das Fahrzeug kann nur zum vereinbarten Zeitpunkt zur\u00fcckgegeben werden. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach \u00dcberschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen und entstandenen Folgeschaden beim Mieter geltend zu machen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vermieter \u00fcberl\u00e4sst das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zur\u00fcckzugeben.&nbsp;Das Fahrzeug muss bei R\u00fcckgabe im Innenraum gereinigt werden. Bei starker Verschmutzung im Au\u00dfenbereich muss ebenfalls eine Reinigung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt oder sauber zur\u00fcckgibt, werden die entstandenen Kosten gegen\u00fcber dem Mieter unter Ber\u00fccksichtigung des f\u00fcr den Vermieter erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 3 Mietpreise<br><br>Der Vermieter ist berechtigt, vor \u00dcberlassung des Fahrzeuges an den Mieter eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Der Mietpreis ist bei Fahrzeugr\u00fcckgabe in voller H\u00f6he und uneingeschr\u00e4nkt f\u00e4llig. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.<br><br>\u00a7 4 Berechtigte Fahrer<br><br>Das Fahrzeug darf vom Mieter selbst und mit seiner Zustimmung, auch von weiteren Fahrern gelenkt werden. Der Mieter darf das Fahrzeug nur Fahrern \u00fcberlassen, bei denen er sich von dem Vorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis und deren Fahrt\u00fcchtigkeit \u00fcberzeugt hat. Ferner ist sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt der jeweilige Fahrer benannt werden kann.<br><br>\u00a7 5 Nutzung des Fahrzeugs<br><br>1. Das Fahrzeug darf nur im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Gel\u00e4ndefahrten, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken. Nicht gestattet sind auch die Weitervermietung oder sonstige \u00dcberlassung an Dritte au\u00dfer berechtigten Fahrern gem\u00e4\u00df \u00a7 4, sowie sonstige zweckentfremdete Nutzungen. Die Bedienungsvorschriften \u2013 auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff \u2013 sind ebenso einzuhalten wie die f\u00fcr die Benutzung des Fahrzeugs geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er f\u00fcr die daraus entstehenden Sch\u00e4den. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.<br><br>2. Der Mieter tr\u00e4gt s\u00e4mtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Geb\u00fchren f\u00fcr die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Mautgeb\u00fchren). Der Mieter haftet f\u00fcr alle im Zusammenhang&nbsp;mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Geb\u00fchren, Abgaben, Bu\u00dfgelder und Strafen f\u00fcr die der Vermieter in Anspruch genommen wird, mit Ausnahme der Kfz-Steuer und der Rundfunkbeitr\u00e4ge.<br><br>\u00a7 6 Fahrten ins Ausland<br><br>Der Mieter ist nicht gehindert, das Fahrzeug in EU-L\u00e4ndern sowie der Schweiz und Norwegen einzusetzen. Bei anderen L\u00e4ndern bedarf es einer schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter. Das Risiko aus einem Einsatz au\u00dferhalb Deutschlands tr\u00e4gt vollumf\u00e4nglich der Mieter. Sollte das Fahrzeug in einem anderen europ\u00e4ischen Land als Deutschland verwendet werden, so hat der Mieter selbst f\u00fcr s\u00e4mtliche eventuell eintretenden Folgen einzustehen und den Vermieter von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen (z. B. einer ausl\u00e4ndischen Eigent\u00fcmerhaftung). Handlungen zur Abwehr derartiger Anspr\u00fcche hat der Mieter auf eigene Kosten vorzunehmen. In alle weiteren L\u00e4nder darf nur nach vorheriger Zustimmung eingereist werden. Bei Schadenf\u00e4llen im Ausland muss der Mieter ggfs. die Kosten der Schadenabwicklung verauslagen. Diese werden ihm nach Vorlage ordnungsgem\u00e4\u00dfer Belege vom Vermieter erstattet. Der Mieter gibt das Fahrzeug in einem vom Mietfahrzeug-Hersteller anerkannten Reparaturbetrieb ab. Nach Erteilung der Freigabe durch den Vermieter wird das Fahrzeug im Namen und f\u00fcr Rechnung des Vermieters repariert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit im Ausland kann die Geb\u00fchr von dem Vermieter verauslagt und nachtr\u00e4glich dem Mieter in Rechnung gestellt werden.<br><br>\u00a7 7 Verhalten im Schadenfall<br><br>Im Schadenfall kontaktiert der Mieter den Vermieter zur weiteren Vorgehensweise. Ggf. unfallbedingte Abschleppkosten, die Reparaturkosten sowie die Kosten f\u00fcr einen Ersatzmietwagen werden innerhalb Deutschlands unbeschadet der endg\u00fcltigen Kostentragungspflicht und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zun\u00e4chst vom Vermieter \u00fcbernommen. Vor Inanspruchnahme eines Ersatzmietwagens ist hierf\u00fcr die Freigabe des Vermieters einzuholen.<br>Der Mieter\/ Fahrer ist verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Ma\u00dfnahmen getroffen werden. Dazu geh\u00f6rt, dass<br><br>a) sofort die Polizei hinzugezogen wird&nbsp;<br>b) zur Weiterleitung an den Vermieter die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden.<br>c) von dem Mieter\/ Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird&nbsp;und<br>d) angemessene Sicherheitsvorkehrungen f\u00fcr das Fahrzeug getroffen werden. Der Mieter\/ Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufkl\u00e4rung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist. Nach einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubeh\u00f6r hat der Mieter\/ Fahrer sofort Anzeige bei der zust\u00e4ndigen Polizeistelle zu erstatten sowie den Vermieter dar\u00fcber in Kenntnis zu setzen.<br>Der Mieter\/ Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverz\u00fcglich dem Vermieter vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df zu melden. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles ist der Mieter\/ Fahrer verpflichtet, den Vermieter und dessen Versicherer zu unterst\u00fctzen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufkl\u00e4rung des Schadenfalles und zur Feststellung der Haftungslage erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 8 Haftung des Mieters<br><br>Der Mieter haftet f\u00fcr w\u00e4hrend der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Sch\u00e4den oder den Verlust des Fahrzeuges (einschlie\u00dflich Fahrzeugteilen und \u2013zubeh\u00f6r). Die Haftung tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Mieter haftet bei jedem Schaden mit seiner vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:&nbsp;<strong>1000\u20ac.&nbsp;<\/strong>Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverz\u00fcglich einen detaillierten Unfallbericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht hat insbesondere Namen und Anschrift der Beteiligten und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen&nbsp;der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Sollte der Vermieter durch einen Versto\u00df gegen die zuvor genannte Vorschrift den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden weder bei seinem Kaskoversicherer, noch bei einem dritten Beteiligten durchsetzen k\u00f6nnen, haftet der Mieter f\u00fcr sein schuldhaftes Unterlassen der zuvor genannten Verpflichtung in voller H\u00f6he des dem Vermieter entstandenen Schadens. Bei \u00dcberlassung des Fahrzeuges an Dritte einschlie\u00dflich der in \u00a7 4 bezeichneten Fahrer haftet der Mieter f\u00fcr die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des Dritten wie f\u00fcr eigenes Verhalten. Der Mieter ist f\u00fcr die Folgen von Verkehrsverst\u00f6\u00dfen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet dem Vermieter f\u00fcr entstehende Geb\u00fchren und Kosten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Abrechnung von Sch\u00e4den gegen\u00fcber dem Mieter erfolgt auf Grundlage eines Gutachtens, Kostenvoranschlags oder einer Reparaturrechnung.<br><br>\u00a7 9 Versicherung<br>Bus:<br>Das Fahrzeug ist als \u201eSelbstfahrermietfahrzeug\u201c versichert. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: begrenzte Deckung 100 Mio. \u20ac. Bei Personensch\u00e4den 15 Mio. \u20ac je gesch\u00e4digter Person.<br><\/p>\n\n\n\n<p>Anh\u00e4nger:<\/p>\n\n\n\n<p>Das Fahrzeug ist f\u00fcr gewerbliche Vermietung versichert.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Reparaturen<br><br>Wenn w\u00e4hrend der Mietzeit Reparaturen notwendig werden, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gew\u00e4hrleisten, d\u00fcrfen solche Reparaturauftr\u00e4ge nur in Auftrag gegeben werden, wenn der Vermieter dem ausdr\u00fccklich zugestimmt hat oder wenn die voraussichtlichen Kosten 100,00 \u20ac nicht \u00fcbersteigen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgem\u00e4\u00dfer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht f\u00fcr die Reparatur selbst haftet.<br><br>\u00a7 11 Haftung des Vermieters<br><br>Unvorhersehbare, unvermeidbare und au\u00dferhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie h\u00f6here Gewalt, Krieg, terroristische Anschl\u00e4ge und Naturkatastrophen entbinden den Vermieter f\u00fcr deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Jegliche Haftung des Vermieters wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit einschlie\u00dflich Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen beschr\u00e4nkt.&nbsp;<br><br>\u00a7 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/p>\n\n\n\n<p><br>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Seiten ist der Sitz des Vermieters.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen, ist der Sitz des Vermieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 13 Nebenabreden<\/p>\n\n\n\n<p>Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 14 GPS \u00dcberwachung<\/p>\n\n\n\n<p>Angemietete Fahrzeuge k\u00f6nnen mit GPS \u00dcberwachung ausgestattet sein.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download als PDF AGB \u2013 Fahrzeugverleih Schramm \u00a7 1 Reservierung Vom Vermieter best\u00e4tigte Reservierungen sind verbindlich. Abbestellungen k\u00f6nnen nur bis zu 8 Wochen vor Mietbeginnkostenfrei erfolgen. Wird nicht rechtzeitig abbestellt, sind 80% des vereinbarten Tarifs zu entrichten, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden. 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